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Vereinigung der Fußballer: Onisiwo-Urteil bestätigt

VdF fordert Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, einseitige Optionen sind sittenwidrig

Das Oberlandesgericht Wien hat jetzt die Entscheidung im Fall Karim Onisiwo vollinhaltlich bestätigt und die Berufung des SV Mattersburg zurückgewiesen. Die Vereinigung der Fußballer (VdF), eine Fachgruppe der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, hat den Spieler in dem Verfahren vertreten. Der Vertrag wurde bereits im Jänner im erstinstanzlichen Urteil für ungültig erklärt. Grund dafür war eine nicht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechende Option im Vertrag des Spielers. Demzufolge entspricht eine Vereinbarung, wonach es nur dem Verein möglich ist, einen Vertrag auf bestimmte Zeit zu verlängern und dem Spieler keine Kündigungsmöglichkeit einräumt, nicht den Vorschriften des Arbeitsrechts. VdF-Geschäftsführer Rudi Novotny sieht sich bestätigt: "Eine einseitige Option zu Gunsten des Vereins ist sittenwidrig, selbst wenn verbesserte Konditionen für den Verlängerungszeitraum vereinbart werden."

Karim Onisiwo ist im Jänner vom SV Mattersburg ablösefrei in die deutsche Bundesliga zum FSV Mainz 05 gewechselt. An dieser Situation wird sich nichts mehr ändern. Ändern muss sich jedoch die bisherige Praxis bei den Vertragsgestaltungen. Wenn österreichische Vereine Interesse daran haben, gut ausgebildete Spieler zu behalten oder einen Transfererlös zu erzielen, müssen dafür die rechtlichen Rahmenbedingungen für beide Seiten gegeben sein.

"Es ist davon auszugehen, dass noch eine Vielzahl ähnlicher Verträge bestehen und daher mit weiteren Problemen für die Vereine zu rechnen ist", so Rudi Novotny. Nach diesem Urteil ist es an der Zeit, dass auch die Bundesliga auf diese Problematik reagiert.