younion

younion-Kattnig: TiSA-Resolution lässt noch viel Luft nach oben zu

Wien/Straßburg. Der Internationale Handelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments hat am Abend des 18. Jänner 2016 seinen Bericht zu TiSA, dem Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, abgestimmt. Der Bericht der zuständigen Parlamentarierin Reding soll die Richtung für die VerhandlerInnen der EU-Kommission vorgeben. Nach der gestrigen Sondersitzung wurde jedoch deutlich, dass die wenigen guten und positiven Ansätze im Bericht nicht ausreichen um eine demokratische und faire Handelspolitik voranzutreiben. „Der vorläufige Bericht lässt noch viel Luft nach oben zu. Die vernünftigen Kräfte im Europäischen Parlament konnten zwar wichtige Aspekte wie den Schutz der Daseinsvorsorge und der ArbeitnehmerInnenrechte vorantreiben, allerdings geht es um die wichtigen Details zur definitiven Sicherstellung dieser gewerkschaftlichen Kernanliegen. Diese müssen nun im Plenum nachgeliefert werden“, stellt Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums von younion _ Die Daseinsgewerkschaft fest.

Der vorläufige TiSA-Bericht gibt jedenfalls keine Garantie dafür ab, die Daseinsvorsorgeleistungen und Arbeitsstandards definitiv zu sichern und aus dem Abkommen komplett auszunehmen. Der versuchte Kompromiss zwischen den verschiedenen Parteien lässt eine klare Position für den Schutz der öffentlichen Dienstleistungen nicht zu.

Für Kattnig steht fest, dass „ArbeitnehmerInnenrechte, Umwelt-, Lebensmittel-, und KonsumentInnenstandards und vor allem die Leistungen der Daseinsvorsorge wie Wasserver- und Entsorgung, Gesundheit, Bildung, öffentlicher Verkehr etc nicht einer weiteren Liberalisierungspolitik geopfert werden dürfen“.

younion _ Die Daseinsgewerkschaft fordert daher für die Plenarabstimmung im Februar „ eine klare Ausnahme der Leistungen der Daseinsvorsorge aus dem gesamten Anwendungsbereich, die Garantie der Souveränität der Kommunen und Gebietskörperschaften bei Regulierung sowie Erbringung und Organisation von Leistungen der Daseinsvorsorge. Weiters müssen alle acht ILO-Kernarbeitsnormen für alle teilnehmenden Staaten bindend verankert bzw bei nicht Einhaltung einklagbar sein“.