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younion-Meidlinger: Bei Vordienstzeiten endlich Rechtssicherheit schaffen!

Nach EuGH-Urteil steht die Regierung unter Zugzwang

„Zum zweiten Mal hat der Europäische Gerichtshof heute die österreichischen Regelungen zu den Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst gekippt. Die Regierung steht unter Zugzwang“, sagte heute, Mittwoch, der Vorsitzende der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, Christian Meidlinger.

„Für die betroffenen Vertragsbediensteten und BeamtInnen ist der derzeitige Zustand unzumutbar. Fest steht laut EuGH nur, dass das Besoldungs- und Vorrückungssystem immer noch gegen das Verbot einer Diskriminierung wegen des Alters verstößt. Jetzt muss die Bundesregierung endlich eine diskriminierungsfreie Lösung schaffen, die im Sinne der Homogenität auch für die Landes- und Gemeindebediensteten nachvollzogen werden kann“, forderte Meidlinger.   

Der Hintergrund: In Österreich schlossen die Besoldungs- und Vorrückungssysteme für BeamtInnen und Vertragsbedienstete des Staates ursprünglich die Anrechnung von Berufserfahrung, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs erworben wurde, aus. Nun hat der EuGH erneut festgestellt, dass diese Regelung nicht rechtskonform ist.