younion

younion: ÖSV-Firma zahlt Taschengeld für Arbeitsleistungen von SportlerInnen!

Lukas Müller-Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf den österreichischen Sport

Erste juristische Analysen des Urteils vom Verwaltungsgerichtshof im Fall Lukas Müller haben ergeben, dass der VwGH sämtliche Aspekte einer Arbeitnehmereigenschaft angenommen hat. Hauptsächlich ausschlaggebend für das Urteil waren die Einbindung in das Organisationsgefüge des ÖSV, sowie die erforderliche Ausbildung um die Tätigkeit ausüben zu können.

Dieses Urteil wird weitreichende Folgen für den gesamtösterreichischen Sport haben. Durch die wachsende Professionalisierung im sogenannten Amateursport sind diese Dienstnehmereigenschaften in fast allen Sportarten gegeben. Beispielweise treffen diese Merkmale sicherlich auf Fußballer zu, die auch außer dem Kollektivvertragsbereichs (1. und 2. Bundesliga) spielen.

Dort werden auch noch zusätzlich zu den Aufwandsentschädigungen Punkteprämien und Fixums bezahlt, die klar als Entgelt zu deklarieren sind. Im Fall Lukas Müller wurde dieses Entgelt von der ÖSV-Firma als „pauschaliertes Taschengeld“ bezeichnet. Dieses Entgelt sprach laut VwGH ebenfalls für ein Dienstverhältnis.

Verbände und Vereine werden auf dieses revolutionäre Urteil reagieren müssen.  Eine  Neugestaltung der österreichischen Sportlandschaft wird erforderlich sein.

Sportgewerkschafter Gernot Baumgartner: „Wenn einer der bedeutendsten Sportverbände Österreichs die Bezahlung von Arbeitsleistungen als Taschengeld bezeichnet, zeigt das die Notwendigkeit von Reformen auf. Die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung durch ein Berufssportgesetz, in dem eine klare Differenzierung zwischen Hobby- und Berufssportlern erfolgen muss, wird durch dieses Urteil unterstrichen.“