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younion: Weiterhin gegen privilegierte Klagerechte für Investoren!

EuGH entscheidet für Investitionsschutzregeln in CETA

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtskonformität von Investitionsschutzregeln insbesondere von privilegierten Klagerechten für Investoren und Sonderschiedsgerichtsbarkeit in CETA bestätigt.

„Dies ist ein schwarzer Tag für die Menschen in Europa. Nur, weil es rechtlich möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass es politisch in Ordnung ist! Privilegierte Klagerechte für Konzerne und Sonderschiedsgerichtsbarkeit sind mit unserem Demokratieverständnis nicht vereinbar und setzen die Politik massiv unter Druck. Die Rechnung begleichen die SteuerzahlerInnen“, kommentiert Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft in seiner ersten Reaktion die Entscheidung.

In Österreich unterschrieben rund 560.000 Menschen ein Volksbegehren gegen das Abkommen, das von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung im Parlament beschlossen wurde.

Politisch gesehen ist diese Entscheidung fatal. Die Investitionsschutzregeln ermöglichen es ausländischen Investoren, Staaten auf Schadenersatz zu klagen, wenn ihre „Gewinnerwartungen“ durch gesetzliche Regulierung eingeschränkt werden. Diese privilegierten Klagerechte für Konzerne setzen Regierungen unter Druck, nationale Gesetzgebung im Interesse der ArbeitnehmerInnen wie zB Arbeitsrecht, Kollektivverträge, Mitwirkungsrechte, ArbeitnehmerInnenschutz und Umwelt aufgrund von angedrohten massiven Schadenersatzzahlungen in Frage zu stellen.

Bei der Schadenersatzklage des Vattenfall-Konzerns gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Atomausstiegs beläuft sich die Forderung inzwischen auf mehr als sechs Milliarden Euro. Die SteuerzahlerInnen müssen dann für derartige Zahlungen aufkommen.

Die Position der younion _ Die Daseinsgewerkschaft ist klar: Handelsabkommen brauchen faire Regeln und auch verbindliche Sanktionsmechanismen, wenn Verstöße gegen ArbeitnehmerInnenrechte, Umweltschutz-, oder KonsumentInnenschutzstandards erfolgen. Dafür braucht es aber keine privilegierten Investitionsschutzregeln für international agierende Konzerne, die damit die staatliche Regulierung unter Druck setzen und ihre Profite maximieren können.

Unsere Forderungen für eine faire Handelspolitik bleiben aufrecht:

  • Verbindliche Regeln für Konzerne
  • Effizienter Schutz der Leistungen der Daseinsvorsorge vor weiterer Liberalisierung
  • Sicherung von ArbeitnehmerInnen-, KonsumentInnen- und Umweltschutz-Rechten