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Faire Vergütung ist kein Widerspruch zu freiem Internet

Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt steht morgen zur Abstimmung

Nach Abschluss der Trilogverhandlungen liegt ein Kompromiss für die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt vor. Für die Erwerbstätigen in Medien und Kultur bedeutet er einen verbesserten Schutz ihrer Werke und damit ihrer Einkommens- und Arbeitsbedingungen. „Wir stimmen dem Kompromiss nicht in allen Punkten restlos zu. Aber die Richtlinie ist zweifellos ein äußerst wichtiger und überfälliger Schritt in Richtung einer angemessenen Beteiligung der Kreativschaffenden an der Wertschöpfung, die mit ihren Werken und Darstellungen gewonnen wird. Daher unterstützen wir diesen Kompromiss und fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, diesem zuzustimmen“ stellen Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums von younion _ Die Daseinsgewerkschaft und Thomas Dürrer, Leitender Sekretär der Hauptgruppe VIII - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe, fest.

Bereits seit Jahren setzen wir uns für die Absicherung des geistigen Eigentums von Zehntausenden von europäischen Beschäftigten der Kreativberufe ein. Dazu zählen die Beschäftigten im Medien- und Unterhaltungssektor, einschließlich der audio und audiovisuellen KünstlerInnen und AutorInnen. Wir arbeiten dabei eng mit unseren Partnerorganisationen, dem Internationalen Schauspielerverband (FIA), dem Internationalen Musikerverband (FIM) und UNI – Medien, Unterhaltung & Kunst (UNI MEI), den repräsentativen globalen Gewerkschaftsverbänden zusammen.

Der Trilog-Kompromiss wird derzeit von Betreibern und Nutzern von großen Plattformen massiv in Frage gestellt. Sie haben kein Interesse an der Stärkung der Urheberrechte. Der Richtlinienentwurf weist den Betreibern von Plattformen eine klare urheberrechtliche Verantwortung zu. Auch Filmproduzenten, Rundfunksender und andere Verwerter wenden sich gegen den vereinbarten urheberrechtlichen Schutz der Werke und damit gegen die Existenzgrundlage von Kultur- und Medienschaffenden. Sie sehen die für Kreativschaffende guten urhebervertraglichen Regelungen im dritten Teil der Richtlinie kritisch.

„Als Interessenvertretung der Kunstschaffenden sehen wir diese Kampagnen als Zeichen dafür, dass die Richtlinie offensichtlich geeignet ist, die Rechte und Arbeitsbedingungen der UrheberInnen und InterpretInnen gegenüber den Verwertern ihrer Werke zu stärken. Es wird schwieriger, unangemessen niedrig zu vergüten“, erklären Kattnig und Dürrer: „Auch wenn Google & Co. das Gegenteil behaupten: Die vorliegende Richtlinie gewährleistet die Entwicklung der kulturellen Vielfalt im Internet und sie bietet den Kreativschaffenden faire Beteiligung.“

Bei der Umsetzung dieser neuen Bestimmung in ihren nationalen Rechtssystemen müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die UrheberInnen und ausübende KünsterInnen endlich einen angemessenen Anteil an den Einnahmen aus der Nutzung ihrer Arbeit erhalten. Zu diesem Zweck heißt es in der Richtlinie eindeutig, dass sich die Mitgliedstaaten auf andere bestehende oder neu eingeführte Mechanismen stützen können, einschließlich Tarifverhandlungen und andere Mechanismen.