Ärztestreik: Arbeitskampf ist nicht Sache der Ärztekammer
„Dass die Ärztekammer überhaupt einen Streik organisieren darf, ist höchst umstritten. Es gibt keinerlei Bestimmungen - weder in einem Gesetz noch in den Satzungen der Ärztekammer - die eine Organisation von Streiks erfassen würde. Das ist Sache einer Gewerkschaft“, erklärten Vertreter der younion _ Die Daseinsgewerkschaft.
In einem Arbeitskampf ist es öfters so, dass den Streikenden vom Arbeitgeber Gehalt abgezogen wird. Der gesetzlich umschriebene Aufgabenbereich der durch Gesetz eingerichteten Ärztekammer, die ja eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, ist aber ein anderer, als Streiks zu organisieren. Daher wäre es wohl rechtswidrig, wenn die Kammer direkt oder indirekt eine Art von Streikgeld ausbezahlen würde.
Auf das Schärfste weist younion die Attacken einiger Ärztekammerfunktionäre auf jene hunderten PersonalvertreterInnen und GewerkschaftsfunktionärInnen in den Spitälern zurück, die tagtäglich auf den Dienststellen als Team Gesundheit hervorragende Arbeit leisten. Ihnen gebührt Dank und Anerkennung.