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Kattnig: BM Mitterlehner darf CETA nicht zustimmen

Vorläufige Anwendung demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich bedenklich

Der endgültige Text des geplanten Freihandelsabkommens der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada (CETA) liegt nunmehr vor. Die Europäische Kommission hat angekündigt, Anfang Juni die notwendigen Vorschläge zur Unterzeichnung und zur vorläufigen Anwendung von CETA vorzulegen. Eine formelle Annahme könnte bereits im Sommer erfolgen. Damit könnte die Unterzeichnung im Oktober folgen und kurz darauf CETA provisorisch in Kraft gesetzt werden.

„Falls die Medienberichte stimmen, hat Bundesminister Mitterlehner einer vorläufigen Anwendung von CETA zugestimmt. Nicht nur aus meiner Sicht ist das demokratiepolitisch außerordentlich bedenklich. Die Entscheidung über den CETA-Vertrag muss dem österreichischen Nationalrat obliegen. Bundesminister Mitterlehner muss daher die Reißleine ziehen und einen umfassenden Prüfvorbehalt einbringen und darf CETA im Handelsministerrat nicht zustimmen“, stellt Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft anlässlich einer heute stattfindenden Studienpräsentation zu den Auswirkungen von CETA auf Leistungen der Daseinsvorsorge fest.

CETA, das erste Abkommen der neuen Generation von EU-Handelsabkommen mit Investitionskapitel wirft weiterhin eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf, die vor Einleitung des Ratifizierungsprozesses geklärt sein müssen.

„Es braucht eine Klarstellung, welche Bestimmungen eines solchen Abkommens überhaupt in Unionskompetenz fallen. Darüber hinaus steht für mich fest, dass eine vorläufige Anwendung, auch von Vertragsteilen, unter keinen Umständen in Frage kommt. Eine Anwendung darf erst nach Ratifizierung der nationalen Parlamente möglich sein. Dies ist auch im Sinne der Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, die Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP ablehnt“, fordert Kattnig abschließend.