VdF sieht Onisiwo-Urteil als Revolution
Ohne Karim Onisiwo ist beim SV Mattersburg der Startschuss in die Vorbereitung auf die Frühjahresmeisterschaft gefallen. Das Fehlen des ÖFB-Teamspielers hatte einen guten Grund: Sein Vertrag wurde vom Arbeits- und Sozialgericht Wien mit 30. Juni 2015 für ungültig erklärt. Hintergrund des juristischen Zwists: Mattersburg hatte im ursprünglichen Vertrag mit dem Spieler eine Option bis 2017 vereinbart, allerdings ohne der üblichen Aufbesserung des Spielergehalts.
Onisiwo und sein Berater haben einer nachträglichen Abänderung des Vertrages nur unter der Bedingung einer Aufbesserung des Gehalts und einer Ausstiegsklausel von 500.000 Euro für 2015 zugestimmt. Mattersburg-Sportdirektor Lederer war mit dieser Variante einverstanden und wollte dazu nur noch die Zustimmung des Präsidiums einholen. In der daraufhin abgeschlossenen Vertragsergänzung war jedoch die Ausstiegsklausel nicht mehr enthalten.
Die Vereinigung der Fußballer (VdF), eine Fachgruppe von younion _ Die Daseinsgewerkschaft, war in die Sache involviert und vertrat die Interessen des Spielers. VdF-Geschäftsführer Rudi Novotny: „Wir haben Mattersburg mehrmals auf die rechtlich problematische Situation aufmerksam gemacht und dem Verein eine einvernehmliche Lösung mit dem Spieler nahe gelegt.“
Mattersburg lehnte diese Lösung und in Folge auch ein entsprechendes Angebot eines englischen Klubs für Onisiwo ab, daraufhin legten der Spieler und sein Berater Klage wegen Nichtigkeit des Vertrages ein. Jetzt ist das Urteil gesprochen, Onisiwo ist ab sofort ablösefrei. Die VdF freut sich, dem Spieler in dessen persönlich schwierigen Situation geholfen zu haben.
Darüber hinaus kann das Urteil auch als Ergebnis in Richtung mehr Fairness bei Vertrags-Abschlüssen gesehen werden. Rudi Novotny erklärt: "Bisher war es meist so: War der Spieler schlecht, wurde die Option vom Verein nicht gezogen. War der Spieler gut, wurde sie gezogen, aber meist nur mit einer geringen Aufbesserung des Gehalts. Bisher waren die Vereine im Vorteil, jetzt hat sich die Lage der Spieler verbessert. Wichtig ist, dass Spieler fair behandelt werden und eine entsprechende Vertragssicherheit gegeben ist."
Sollten die bisherigen Optionen ihre Gültigkeit verlieren, dann müsste der Kollektivvertrag sofort adaptiert werden. Das ginge allerdings nur mit der Mitarbeit der Bundesliga, die Wert darauf legt, dass Österreichs Liga eine Ausbildungsliga ist und bleibt. In der Urteilsverkündung hinterfragt der Senat die Zulässigkeit der bestehenden Optionsvereinbarungen im Kollektivvertrag. Da heißt es: „So gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer in seiner Kündigungsfreiheit nicht stärker beschränkt werden darf als der Arbeitgeber.“